Beitragsstruktur und Anmeldung 2023

Anmeldung zum Bootcamp „Sichtbarkeit“ 2023

 

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Diese Beitragsordnung der Wissenschaftskommunikatoren tritt am 01.04.2024 in Kraft. Eventuelle Änderungen in der Zukunft werden den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt.

*Alle Anmeldungen die bis zum o. g. Zeitpunkt erfolgen erhalten eine kostenlose Probe-Mitgliedschaft. Ab dem 01.04.2024 wird diese dann gemäß ihrer gewählten Beitragsstruktur zahlungspflichtig.

** Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Probezeitraumes (12.03.2024) schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie Ihre Kündigung an: earlybirds@wissenschaftskommunikatoren.de.

Sie können die Anmeldung auch gerne hier downloaden und an earlybirds@wissenschaftskommunikatoren.de zurücksenden. Vielen Dank

Zielsetzung – WIKOM

§ 1 Zielsetzung der Wissenschaftskommunikatoren

(1) Die Wissenschaftskommunikatoren sind ein Netzwerk von natürlichen und juristischen Personen mit dem Ziel, die Sichtbarkeit, Reichweite und Wirksamkeit (Transfer) von Forschenden und ihren Lösungen mit Hilfe virtueller und digitaler Methoden der Wissenschaftskommunikation, des Wissenschaftsmarketings und des Wissenstransfers zu fördern. Das Netzwerk hat sich dem Leitgedanken verschrieben, die Wissenschaft und ihre Ergebnisse einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und den Dialog zwischen Wissenschaftlern und der Gesellschaft zu fördern.

(2) Die Wissenschaftskommunikatoren stehen im Einklang mit den Grundsätzen der offenen Wissenschaft und der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und der Öffentlichkeit.

(3) Im Folgenden nutzen wir den den Terminus „Wissenschaftskommunikation“ als Sammelbegriff für die Handlungsfelder der Wissenschaftskommunikation, des Wissenschaftsmarketings und des Wissenstransfers.

§ 2 Verwirklichung der Ziele

Zur Verwirklichung der Ziele gemäß § 1 führen die Wissenschaftskommunikatoren folgende Aktivitäten durch:

Vermittlung von Fertigkeiten und Kompetenzen moderner Methoden der Wissenschaftskommunikation.

Aufbau, Weiterentwicklung und Pflege einer E-Akademie mit speziellen Angeboten zur Kompetenzvermittlung in der Nutzung spezieller digitaler Methoden zur Verbesserung der Sichtbarkeit, Reichweite und Wirksamkeit Forschender und ihrer Lösungen.

Durchführung hybrider Trainingsformate zur Kompetenzvermittlung zum Handlungsfeld Wissenschaftskommunikation

Förderung von Kooperation und Informationsaustausch, z. B. durch regelmäßige Veranstaltungen, Bereitstellung von Erkenntnissen und Erfahrungen auf der Website, in sozialen Medien und Newslettern.

Förderung der öffentlichen Aufmerksamkeit für die Wissenschaftskommunikation, z.B. durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen und Medien aller Art, Veranstaltungen, Präsentationen und Kampagnen.

Förderung von praktischen Verbesserungsmaßnahmen zur Stärkung der Wissenschaftskommunikation, z.B. durch die Bereitstellung von Ressourcen und bewährten Praktiken.

Förderung der Fort- und Weiterbildung, durch vorwiegend hybride Seminare, Tagungen, Qualifizierungen und Qualifizierungsprojekten.

Förderung der Anliegen der Wissenschaftskommunikatoren im politischen Raum, im Rahmen der Wissenschaftspolitik und in angrenzenden Themen- und Handlungsfeldern.

Förderung und Unterstützung einzelner Forschender und ihrer Projekte im Bereich der Wissenschaftskommunikation.

§ 3 Koordination der Wissenschaftskommunikatoren

(1) Die Wissenschaftskommunikatoren werden von der H-Faktor GmbH koordiniert.

(2) Die Wissenschaftskommunikatoren sind unabhängig von politischen und weltanschaulichen Gruppen.

(3) Das Geschäftsjahr der Wissenschaftskommunikatoren ist das Kalenderjahr.

(4) Ein Impulskreis hat beratende Funktion. Die Mitglieder des Impulskreises werden von der H-Faktor benannt. Der Impulskreis kann sich eine Geschäftsordnung geben.

(5) Der Impulskreis berät das Netzwerk und die Wissenschaftskommunikatoren in allen Angelegenheiten. Ferner ist es Aufgabe des Impulskreises, Anregungen und Empfehlungen zur Erreichung der Ziele der Wissenschaftskommunikatoren zu geben. Die Mitglieder des Impulskreises sind darüber hinaus Botschafter des Netzwerkes.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Die Wissenschaftskommunikatoren haben ordentliche Mitglieder, die gleiche Rechte und Pflichten haben.

Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein, die die Ziele der Wissenschaftskommunikatoren unterstützen oder im Bereich der Wissenschaften forschend tätig sind.

(2) Die ordentlichen Mitglieder können Jahresbeiträge gemäß der Beitragsstruktur entrichten.

§ 5 Leistungen

Die Wissenschaftskommunikatoren stellen folgende Leistungen zur Verfügung:

    • Zugang zu den Lerneinheiten und E-Tutorials in der E-Akademie der Wissenschaftskommunikatoren.
    • kostenlose Teilnahme an hybriden Bootcamps zu neuen Lerneinheiten in Entwicklungsstatus.
    • moderierte Gruppen auf zentralen Netzwerken wie LinkedIn, Twitter, Facebook und Co.
    • regelmäßige Netzwerkveranstaltungen über Live-Webinar.
    • diverse Lizenzen für die die Wissenschaftskommunikatoren Agenturlizenzen bereits besitzen.
    • Newsletter und Informationen für Mitglieder.
    • Unterstützung und Ressourcen für Wissenschaftskommunikationsprojekte.
    • Möglichkeit zur Mitgestaltung von Aktivitäten und Projekten

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft kann durch eine schriftliche Austrittserklärung an [Ihr Name oder Ihre Organisation] beendet werden.

(2) Das Ausscheiden aus den Wissenschaftskommunikatoren kann zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist erfolgen.

§ 7 Haftung

Die Haftung der Wissenschaftskommunikatoren ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beitragsordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die Beitragsstruktur der Wissenschaftskommunikatoren lautet wie folgt:

    • Studierende (Bachelor/Master): 60,00 € inkl. MwSt.
    • Studierende (Promotion): 90,00 € inkl. MwSt
    • Einzelpersonen und Unternehmen bis 3 Beschäftigte (Forschende): 350,00 €
    • Unternehmen, Institute, bis 10 Beschäftigte: 800,00 €
    • Unternehmen, Institute von 11- 100 Beschäftigte: 1500,00 €
    • Unternehmen, Institute von 101 – 500 Beschäftigte: 2.500,00 €
    • Unternehmen, Institute über 500 Beschäftigte: 4.000 €
    • Verbände, Vereine: 250,00 €
    • Staatliche Einrichtungen, Körperschaften bis 99 Beschäftigte: 750,00 €
    • Staatliche Einrichtungen, Körperschaften von 100 bis 500 Beschäftigte: 1.750,00 €
    • Staatliche Einrichtungen, Körperschaften ab 501 Beschäftigte: 3.500,00 €

Diese Beitragsordnung der Wissenschaftskommunikatoren tritt am 01.04. 2024 in Kraft. Eventuelle Änderungen in der Zukunft werden den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt.

*Alle Anmeldungen die bis zum o.g. Zeitpunkt erfolgen erhalten eine kostenlose Probe-Mitgliedschaft. Ab dem 01.04.2024 wird diese dann gemäß ihrer gewällten Beitragsstrucktur zahlungspflichtig.

** Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Probezeitraumes (12.03.2024) schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie Ihre Kündigung an: earlybirds@wissenschaftskommunikatoren.de.

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